Novelle des Solargesetzes
Am 8.11.2023 hat der Landtag die Novelle des Solargesetzes verabschiedet, am 1.1.2024 soll sie in Kraft treten. Bei allen öffentlichen Neubauten und bei Dachsanierungen müssen ab Januar Photovoltaikanlagen installiert werden. Für gewerbliche Gebäude gilt die Solarpflicht bereits seit zwei Jahren. Sprecher der Regierungsfraktionen begründeten die Novelle mit einer Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien.
Mit der neuen Solarpflicht für öffentliche Gebäude will die Landesregierung die Ausbaulücke bei der Photovoltaik schließen. So strebt sie einen Zubau von jährlich 500 Megawatt (MW) an. Der Ausbau belief sich im Jahr 2021 auf 266 MW und im Jahr 2022 auf 350 MW.
Sonderregelung für private Haushalte
Private Haushalte sollen bei Neubauten demnach zunächst nur dazu verpflichtet werden, das Gebäude „PV-ready“ zu machen. Das bedeutet, sie sind dazu verpflichtet, Vorrichtungen für PV-Anlagen zu installieren, wie zum Beispiel Kabel oder Leerrohre. Die SPD-Abgeordnete Tamara Müller begründete dies mit den hohen Investitionskosten von rund 15.000 Euro sowie damit, dass sich private Eigentümer selbst für oder gegen eine PV-Anlage entscheiden sollen. Die CDU-Opposition hätte sich auch für private Neubauten eine Pflicht zum Betrieb einer Solarstromanlage gewünscht.
In mehreren Bundesländern gibt es bereits unterschiedliche Regelungen zur Solarpflicht. Die Bundesregierung denkt über eine bundesweite Lösung nach.
Bei Sturmwarnung handeln
Stets gilt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht, die die Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen umfasst. Diese sollte bei regelmäßigen Wartungsarbeiten berücksichtigt werden. Bei konkreter Sturmwarnung sollten Mieter und Eigentümer jedoch ein wenig genauer hinschauen. Bereits bei Windstärken von 40 km/h können leichte Spielgeräte oder Gartenmöbel, Sonnenschirme und Sonnensegel davongeweht werden. Auch Blumentöpfe oder Dekorationen sollten sicher verstaut sein. Geöffnete oder gekippte Fenster können so stark zugeschlagen werden, dass das Glas bricht. Deshalb nie unbeaufsichtigt und ohne Sicherung lüften. Außenrollläden entweder komplett öffnen oder vollständig schließen: halboffene Rollos können vom Wind aus der Führung gerissen werden.
Dächer und Abflüsse besonders gefährdet
Keinesfalls sollten Mieter und Eigentümer aufs Dach steigen, wenn das Unwetter in der Nähe oder gar schon im Gange ist – dies kann lebensgefährlich sein! Hat ein Herbststurm Ziegel vom Dach geweht oder für offene Stellen gesorgt, können Bewohner dies mit Dachfolie abdecken und mit Ziegelsteinen beschweren. Jedoch erst, nachdem keine Gefahr mehr besteht. Verstopfte oder durch Herbstlaub blockierte Abflüsse und Rohre können, je nach Beschaffenheit und Örtlichkeit, dafür sorgen, dass Wasser ins Haus, die Garage oder die Gartenhütte eintritt. Deshalb gilt es, diese regelmäßig von Laub und Schmutz zu befreien. Bei Schäden am Gebäude sollten Mieter ihren Vermieter kontaktieren, Eigentümer ihre Gebäudeversicherung. Sind persönliche Gegenstände oder gar andere Menschen zu Schaden gekommen, ist die Hausratversicherung bzw. die private Haftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner.
Was wurde beschlossen?
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von rund 100 Einzelregelungen, die das Paket umfasse. Das Baurecht soll vereinfacht und Vorgaben bundesweit vereinheitlicht werden. Auf diese Weise sollen rasch Baulücken genutzt, Dächer bebaut oder brach liegende Flächen in Wohnraum umgewandelt werden. Unter anderem gab es folgende Beschlüsse:
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) fasste zusammen: „Wir sind in Deutschland zu kompliziert, deshalb dauert alles zu lange, und das macht es am Ende natürlich noch zusätzlich teurer.“ Jetzt solle vieles einfacher und damit auch billiger werden.
Erschwinglichkeitsindex ist heute besser
Die Erschwinglichkeit eines Eigenheims ist unter anderem abhängig von der Höhe des Zinses, da Wohnimmobilien überwiegend mit Fremdkapital finanziert werden. Darüber hinaus sind aber auch der Preis der Immobilien sowie das Einkommen der Haushalte wichtige Bestimmungsfaktoren für die Erschwinglichkeit. Den Höchstwert erreicht der Index im 3. Quartal 1981 mit einem Wert von 115,5. Im 3. Quartal 2016 lag der Index bei 28,6 Punkten und im 2. Quartal 2023 liegt der Index nun bei 41,0. Die Gründe für die bessere Erschwinglichkeit liegen unter anderem in der Zinsentwicklung, einem Überangebot aufgrund starker Bautätigkeit und somit geringeren Preisen sowie den gestiegenen Einkommen.
Heute gibt es andere Herausforderungen
Unter anderem ist der Zeitpunkt des Einkommenserwerbs heute aufgrund von längerer Ausbildung und späterer Familiengründung zeitlich nach hinten geschoben. Gleichzeitig verfügen viele junge Menschen nicht über das nötige Eigenkapital: 2018 hatten nur 15 Prozent der Mieter ein Finanzvermögen von mehr als 60.000 Euro und dürften somit kaum Chancen auf den Erwerb von Wohneigentum haben. Auch der Anspruch an den Wohnraum ist gewachsen: 1991 lag die durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner bei 34,9 m2, 2020 waren es schon 47,7 m2. „Der Staat kommt jungen Menschen bei der Wohnungsfinanzierung nicht genug entgegen“, sagt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. Helfen würden Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer. „Bund und Länder sind hier in der Pflicht. Es braucht mehr Anreize, damit sich mehr Menschen diesen Schritt trauen.“
Welche Faktoren steigern den Wert?
Geräumige Lofts führen zum größten Preisanstieg: Sind sonst alle Faktoren der Wohnung gleich, kostet die Loftwohnung im Schnitt 11 Prozent mehr im Vergleich zur Standardwohnung. Eine Loftwohnung ist ein Industrie-, Lager- oder Gewerberaum, der in eine Wohnung umgewandelt wurde. Bei Penthouses beträgt der Preisunterschied immerhin noch 4,9 Prozent zu Standardwohnungen.
Sehr begehrt sind zudem offene Küchen (+5,4 %), Gästetoiletten (+4,9 %) und das Vorhandensein eines Aufzugs (+4,8 Prozent). Während eine zusätzliche Toilette punktet, sorgt eine vom Bad getrennte Toilette hingegen für eine Preissenkung. Sind Toilette und Bad in einer Wohnung auf zwei Räume aufgeteilt, sorgt dies für ein Minus von 2,2 Prozent. Ebenfalls hoch im Kurs stehen Balkon, Terrasse oder Loggia (+3,7 %), Garten oder Wintergarten (+3,4 %) sowie Maisonettewohnungen (+1,4 %).
Wie wurden die Preisunterschiede berechnet?
Datenbasis für die Berechnung der Kaufpreise waren in den letzten 24 Monaten auf immowelt.de inserierte Angebote in den 14 größten Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern. Die mittels hedonischer Verfahren errechneten Werte analysieren den durchschnittlichen Preisunterschied zwischen einer Wohnung mit und ohne bestimmte Eigenschaften (Balkon, Einbauküche, offene Küche, Garten oder Wintergarten etc.), während alle anderen Charakteristiken konstant gehalten werden.
Die Preisbremse im Detail
Die Energiepreisbremsen greifen seit März 2023. Rückwirkend wurden Entlastungsbeträge für Januar und Februar angerechnet. Eine Verlängerung ist zwar im entsprechenden Gesetz angelegt, muss aber noch beschlossen werden. Nun scheint sich das Kabinett geeinigt zu haben – der Bundestag muss allerdings noch zustimmen.
Bei der Strompreisbremse wird der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Für den Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden. Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde.
Mehrwertsteuersenkung soll aufgehoben werden
Aktuellen Berichten zufolge soll bereits ab Januar 2024 wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Gas und Fernwärme erhoben werden. Ursprünglich war eine Senkung bis März 2024 beabsichtigt. Mit der um drei Monate vorgezogenen Anhebung würden gut zwei Milliarden Euro Mehreinnahmen erzielt, die auch den Ländern zugutekämen, argumentiert Finanzminister Christian Lindner (FDP).